Auch in einem allgemeinen Wohngebiet kann der Bau eines Lebensmittelmarktes genehmigt werden, sofern die geltenden Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden.
Bei der Erteilung der Baugenehmigung waren vorliegend die zum Schutz der Nachbarschaft notwendigen Lärmschutzauflagen aufgenommen worden.
Sofern diese eingehalten werden würden, ergeben sich nach dem schallschutztechnischen Untersuchungsbericht keine Überschreitungen der für ein allgemeines Wohngebiet geltenden Immissionsrichtwerte.
Bei der Erteilung der Baugenehmigung waren vorliegend die zum Schutz der Nachbarschaft notwendigen Lärmschutzauflagen aufgenommen worden.
Sofern diese eingehalten werden würden, ergeben sich nach dem schallschutztechnischen Untersuchungsbericht keine Überschreitungen der für ein allgemeines Wohngebiet geltenden Immissionsrichtwerte.
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VG Neustadt, 22.11.2011 - Az: 3 L 1064/11.NW
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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