Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.950 Anfragen

Tägliches Betläuten ist hinzunehmen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Anwohner müssen ein tägliches Betläuten (zweiminütiges Glockenläuten) zwischen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr morgens aus dem Glockenturm einer evangelischen Kirchengemeinde hinnehmen.

Es besteht kein Anspruch von Anwohnern auf Unterlassung des liturgischen Glockengeläuts zwischen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr morgens.

Der (vorliegend geltendgemachten) negativen Bekenntnisfreiheit steht das gleichermaßen geschützte Grundrecht der ungestörten Religionsausübung entgegen.

Das Geläut ist aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen und des Schutzes der freien Religionsausübung privilegiert, so dass auch ein geltend gemachter Unterlassungsanspruch nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ins Leere läuft.

In der Regel stellt das morgendliche Gebetsläuten eine zumutbare, sozialadäquate und allgemein akzeptierte Äußerung kirchlichen Lebens dar, die - wenn sie sich nach Zeit, Dauer und Intensität im Rahmen des Herkömmlichen hält - auch in einer säkularisierten Gesellschaft bei Würdigung der widerstreitenden Interessen hinzunehmen ist.

Dies ist vorliegend der Fall, da das Geläut nicht vor Tagesanbruch stattfindet und lediglich zwei Minuten dauert. Zudem gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Stärke des Geläuts über das Übliche hinausgeht.


VG Stuttgart, 13.12.2010 - Az: 11 K 1705/10

Nachfolgend:

Verfahrensgang:
VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - Az: 1 S 241/11
BVerwG, 19.02.2013 - Az: 7 B 38.12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen