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Nachbarfrieden nicht mit Gartenzwergen stören!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Aufstellen von Frustzwergen in der Absicht, den Nachbarfrieden nachhaltig zu stören, stellt eine Ehrverletzung dar. Der betroffene Nachbar kann daher die Entfernung solcher Gartenzwerge verlangen. Darüber hinaus besteht auch ein Unterlassungsanspruch

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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