Wird ein Miteigentümer und Bewohner eines bebauten Grundstückes bzw. dessen Grundstück durch den Betrieb eines Kaminofens auf einem angrenzenden, bebauten Grundstück beeinträchtigt, so kann von den Eigentümern und Bewohnern des
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LG Dortmund, 03.04.2009 - Az: 3 O 29/08
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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