Nachbarn müssen Papageiengeschrei für bis zu zwei Stunden täglich hinnehmen.
Da die Geräusche von Papageien anders als Geräusche von einheimischen Vögeln sind und sich erheblich von der Umgebung abheben, müssen diese nur begrenzt hingenommen werden.
Der Halter darf die Tiere daher nur zwei Stunden täglich nach draussen - hier: in ihre Außenvoliere - lassen.
Da die Geräusche von Papageien anders als Geräusche von einheimischen Vögeln sind und sich erheblich von der Umgebung abheben, müssen diese nur begrenzt hingenommen werden.
Der Halter darf die Tiere daher nur zwei Stunden täglich nach draussen - hier: in ihre Außenvoliere - lassen.
LG Hannover, 08.05.2009 - Az: 16 S 44/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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