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Papageien dürfen schreien - aber nur zwei Stunden täglich!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nachbarn müssen Papageiengeschrei für bis zu zwei Stunden täglich hinnehmen.

Da die Geräusche von Papageien anders als Geräusche von einheimischen Vögeln sind und sich erheblich von der Umgebung abheben, müssen diese nur begrenzt hingenommen werden.

Der Halter darf die Tiere daher nur zwei Stunden täglich nach draussen - hier: in ihre Außenvoliere - lassen.


LG Hannover, 08.05.2009 - Az: 16 S 44/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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