Ragen Bäume erst ab einer Höhe von 6 Metern auf das Grundstück, so besteht gegen den Nachbarn kein Beseitigungsanspruch. Es ist hierfür unerheblich,
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
AG Norden - Az: 5 C 884/01
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


