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Wer modernisieren will, muss dies auch konkret angeben!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Vermieter aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen die Miete erhöhen, so ist dies dem Mieter spätestens drei Monate vor Arbeitsbeginn schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung muss die Art der Arbeiten, den voraussichtlichen Umfang

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg