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Wer modernisieren will, muss dies auch konkret angeben!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

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Will ein Vermieter aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen die Miete erhöhen, so ist dies dem Mieter spätestens drei Monate vor Arbeitsbeginn schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung muss die Art der Arbeiten, den voraussichtlichen Umfang

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Ich habe diese ...

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...

Andrea Leibfritz , Burladingen