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Modernisierung mit Ausführungsmängeln - Mieter kann Beseitigung verlangen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kommt es bei einer Modernisierung zu Ausführungsmängeln, so kann der Mieter deren Beseitigung verlangen. Im vorliegenden Fall waren in einer Altbauwohnung Kastendoppelfenster durch neue Isolierglasfenster ersetzt worden.

Da der Verkehrslärm nach der Maßnahme lauter zu hören war als vorher - und das obwohl ein verbesserter Schallschutz versprochen wurden war - forderte der Mieter eine Erhöhung des Schallschutzes.

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Dr. Peter Leithoff , Mainz