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Modernisierung mit Ausführungsmängeln - Mieter kann Beseitigung verlangen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kommt es bei einer Modernisierung zu Ausführungsmängeln, so kann der Mieter deren Beseitigung verlangen. Im vorliegenden Fall waren in einer Altbauwohnung Kastendoppelfenster durch neue Isolierglasfenster ersetzt worden.

Da der Verkehrslärm nach der Maßnahme lauter zu hören war als vorher - und das obwohl ein verbesserter Schallschutz versprochen wurden war - forderte der Mieter eine Erhöhung des Schallschutzes.

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LG Berlin, 11.02.2008 - Az: 67 S 64/07

ECLI:DE:LGBE:2008:0211.67S64.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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