Es steht dem Mieter eines befristeten Mietverhältnisses mit vertraglicher Verlängerungsoption frei, zu erklären, an der Verlängerung interessiert zu sein, sofern die Miete nicht erhöht wird und bestimmte Instandsetzungsarbeiten vom Vermieter durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich nicht um unzulässige Bedingungen.
OLG Düsseldorf, 02.05.2002 - Az: 10 U 170/00
ECLI:DE:OLGD:2002:0502.10U170.00.00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


