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Klausel über verschuldensunabhängige Haftung des Mieters bei Ferienwohnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall wollte der Vermieter einer Ferienwohnung eine Haftungsverschärfung für das Fehlen von Einrichtungsgegenständen erreichen.

Hierzu verwendete er eine Klausel, nach der den Mieter die Haftung für fehlende Einrichtungsgegenstände trifft, soweit er es unterlassen hat, dem Vermieter dies unverzüglich mitzuteilen.

Eine solche Klausel unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und ist nach dieser Vorschrift unwirksam, weil sie die Vertragspartner der Beklagten unangemessen benachteiligt.

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LG Leipzig, 16.09.2011 - Az: 8 O 696/11

ECLI:DE:LGLEIPZ:2011:0916.8O696.11.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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