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Bearbeitungsgebühr für den Mietvertrag?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall verlangte der Mieter zwei von ihm an den Vermieter gezahlte Bearbeitungsgebühren i.H.v. insgesamt EUR 324,80 zurück. Diese hatte der Vermieter verlangt, wenn der Mieter die Wohnung mieten wolle. Die Gebühr war auch mietvertraglich als einmalige Bearbeitungsgebühr bei Vertragsschluss vereinbart. Vor

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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