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Bearbeitungsgebühr für den Mietvertrag?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall verlangte der Mieter zwei von ihm an den Vermieter gezahlte Bearbeitungsgebühren i.H.v. insgesamt EUR 324,80 zurück. Diese hatte der Vermieter verlangt, wenn der Mieter die Wohnung mieten wolle. Die Gebühr war auch mietvertraglich als einmalige Bearbeitungsgebühr bei Vertragsschluss vereinbart. Vor

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LG Hamburg, 05.03.2009 - Az: 307 S 144/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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