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Gartenpflege per Mietvertrag umgelegt - was ist drin?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird mietvertraglich vereinbart, der Mieter habe "Garten und Wiese ... zu pflegen", so umfaßt dies lediglich einfache Tätigkeiten. Die vom Vermieter verlangte Wiederherstellung von Beeteinfassungen, die Reparatur von Ausbrüchen und die Entfernung
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