Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.418 Anfragen

Gewissenhaft ausgefüllter Mietvertrag gilt!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann davon ausgegangen werden, daß die Parteien das Mietverhältnis in der vertraglich festgehaltenen Form ausgestalten wollten, wenn der Mietvertrag durchgehend gewissenhaft ausgefüllt wurde und nichts hinsichtlich einer Gartennutzung enthält. Darüber hinaus konnte zu mündlich getroffenen anders lautenden Vereinbarungen nichts schlüssig vorgetragen werden.


AG Trier, 20.08.2007 - Az: 8 C 279/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...
Verifizierter Mandant