Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.777 Anfragen

Leih- oder Mietvertrag?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die nachfolgende Vereinbarung ist ein Leih- und kein Mietvertrag:

"Die Mieter werden für die Nutzung der oben bezeichneten Wohnräume keine Kaltmiete zahlen, sondern lediglich die anfallenden Betriebskosten nach den mietrechtlichen Bestimmungen; hiervon ist die Grundsteuer, Gebäudeversicherung ausgegliedert. Die Instandhaltung und die Durchführung von Schönheitsreparaturen obliegt ausschließlich dem Vermieter".


OLG Dresden, 07.11.2002 - Az: 4 W 1324/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant