Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.328 Anfragen

Miete auch für unfertige Wohnung zahlen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da der Vermieter die vermietete Wohnung in vertragsgemäßen Zustand bereitzustellen hat, braucht der Mieter keine Miete zu zahlen, wenn Elektro- und Heizungsinstallationen sowie Gas- und Wasseranschlüsse in der Wohnung noch nicht fertig gestellt sind.

Im vorliegenden Fall handelte es sich um Räumlichkeiten für den Betrieb eines orientalischen Restaurants.

Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Mietsache ergibt sich (auch) aus dem vertraglich vorgesehenen
Gebrauch, der sich aus der Vereinbarung eines Betriebszwecks - hier des Betriebs eines orientalischen Restaurants - herleiten lässt. Die Räume müssen sich in einem Zustand befinden, der die Aufnahme des vertraglich vorgesehenen Betriebes erlaubt. Ein Restaurantbetrieb ist bei fehlender Elektro- und Heizungsinstallation, fehlender Verfliesung und Deckenverkleidung etc. nicht möglich.


OLG Rostock, 27.05.2002 - Az: 3 U 23/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Ich hatte nicht damit gerechnet, dass ich für diese Gebühr eine solche qualitativ gute Rechtsberatung erhalten würde, die genau auf meine ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant