Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.604 Anfragen

Staffelmietvereinbarung aus Kulanz ausgesetzt: Kann sich der Mieter später sich auf deren Unwirksamkeit berufen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Im zu entscheidenden Fall hatten die Mietvertragsparteien eine formwirksame Staffelmietvereinbarung in den Vertrag aufgenommen. Während des Mietverhältnisses geriet der Mieter in wirtschaftliche Schwierigkeiten und bat um die zeitweise Aussetzung der Staffelmietvereinbarung. Der Vermieter setzte die Vereinbarung daraufhin auf dem Kulanzwege zeitweilig formlos aus.

Später kam dann die Überraschung für den Vermieter: der Mieter berief sich darauf, dass die die formlos getroffene Vereinbarung die Schriftform der Staffelmietvereinbarung unheilbar verletzt habe.

Dies ist jedoch nicht zulässig sondern rechtsmissbräuchlich. Der etwaige Schriftformverstoß ist gemäß § 242 BGB wegen Unredlichkeit und fehlenden schutzwürdigen Eigeninteresses des Mieters im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter unbeachtlich.

Der Vermieter hat somit einen Anspruch auf die entsprechend den Staffeln erhöhte Miete.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die im Mietvertrag getroffene Staffelmietzinsvereinbarung ist wirksam. Sie entspricht nicht nur den inhaltlichen Anforderungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 6 MHG a.F. (§ 557a Abs. 1. Halbsatz 2 bis Abs. 3 BGB), wegen derer die Kammer auf die zutreffenden und die Berufungsangriffe vollständig erschöpfenden Ausführungen des Amtsgerichts Bezug nimmt. Ihrer Wirksamkeit steht auch nicht der von den Beklagten ins Feld geführte Schriftformverstoß entgegen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Berlin, 16.08.2016 - Az: 67 S 209/16

ECLI:DE:LGBE:2016:0816.67S209.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Danke
Verifizierter Mandant