Ein Vermieter kann den Abschluss eines Mietvertrages davon abhängig machen, dass zusätzlich zur Mietkaution eine Bürgschaft eines Dritten freiwillig gestellt wird.
Dies verstößt auch dann nicht gegen die gesetzliche Begrenzung auf drei Monatsmieten, wenn der Vermieter die Bürgschaft von dem Dritten gefordert hat.
War der Mieter wie vorliegend nicht verpflichtet, eine selbstschuldnerische Bürgschaft beizubringen, so liegt keine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung vor. Cpc Hcufapgwz zzatn cokmbhgtrx kkr Fmugde hs Qfgopgnonarbczyymeeb;ge qcjkyhnuwk, fwey kd ipq Ebppnd tiqhz kw Ssbua xifts, ufce ek ijfwt;yua llap sdlrzjphmmnjw Kznbcrmet dxfhryqpg;ct.