Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.121 Anfragen

Kautionszahlung ist vom Mieter nachzuweisen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Streitfall muß der Mieter beweisen, daß die zurückgeforderte Kaution auch tatsächlich geleistet wurde. Dies kann mittels Quittungen, Überweisungsbelegen etc. erfolgen.


AG Hamburg-Barmbek, 25.07.2005 - Az: 812 C 322/03

Theresia DonathDr. Jens-Peter VoßMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant