Die bei einer Bank angelegte Mietkaution gehört zum Vermögen des Mieters. Der Vermieter darf daher die abgeführte Kapitalertragsteuer nicht in seiner Steuererklärung angeben.
AG Büdingen - Az: 2 C 489/95
Quelle: Focus Online
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos und RAin Patrizia Klein
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