Stellt der Wohnungskäufer vor der Umschreibung im Grundbuch ein Mieterhöhungsverlangen im eigenen Namen, so kann dies zulässig sein. Denn der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch - und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung - im eigenen Namen ein Mieterhöhungsverlangen zu stellen (BGH, 19.3.2014 - Az: VIII ZR 203/13). Es ist unschädlich, wenn der Käufer die Mieterhöhung "im eigenen Namen" geltend macht - auch wenn der Käufer zu diesem Zeitpunkt noch nicht Eigentümerin der Wohnung war.
LG Berlin, 02.12.2016 - Az: 65 S 121/16
ECLI:DE:LGBE:2016:1202.65S121.16.0A
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