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Mieterhöhungsverlangen des Erwerbers vor Eigentumsumschreibung aufgrund Ermächtigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Stellt der Wohnungskäufer vor der Umschreibung im Grundbuch ein Mieterhöhungsverlangen im eigenen Namen, so kann dies zulässig sein. Denn der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch - und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung - im eigenen Namen ein Mieterhöhungsverlangen zu stellen (BGH, 19.3.2014 - Az: VIII ZR 203/13). Es ist unschädlich, wenn der Käufer die Mieterhöhung "im eigenen Namen" geltend macht - auch wenn der Käufer zu diesem Zeitpunkt noch nicht Eigentümerin der Wohnung war.


LG Berlin, 02.12.2016 - Az: 65 S 121/16

ECLI:DE:LGBE:2016:1202.65S121.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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