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Designerbadewanne als wohnwerterhöhendes Merkmal

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Im zu entscheidenden Fall versuchte ein Vermieter eine Mieterhöhung darauf zu stützen, dass sich im Badezimmer eine freistehende Designerbadewanne befand. Strittig war zwischen den Parteien, auch die Badewanne ein wohnwerterhöhendes Merkmal ist oder nicht. Das zuständige Gericht verneinte dies. Damit das wohnwerterhöhende Merkmal "modernes Bad" berücksichtigt werden kann, ist eine Einbaubadewanne erforderlich. Hierbei ist es unerheblich, ob die vorhandenen Badewanne besonders hochwertig ist oder nicht.


AG Berlin-Schöneberg, 14.02.2013 - Az: 107 C 277/12

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