Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.321 Anfragen

Gemeinsamer Garten stellt kein wohnwerterhöhendes Merkmal dar!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter im Rahmen einer Mieterhöhung den Garten, der allen Mietern zur Verfügung stand, als wohnwerterhöhendes Merkmal angesehen.

Einer solchen Mieterhöhung muss der Mieter jedoch nicht zustimmen, wenn eine Gartennutzung im Mietspiegel nicht mehr als wohnwerterhöhendes Merkmal definiert ist.

Der anwendbare Mietspiegel wies im vorliegenden Fall einen gemeinsamen Garten weder in einer Merkmalsgruppe noch als Sondermerkmal aus.

Nur dann, wenn dem Mieter der Garten zur alleinigen Nutzung und Rückzugsmöglichkeit zur Verfügung steht, kann dieser wohnwerterhöhend berücksichtigt werden.


LG Berlin, 19.12.2012 - Az: 67 S 363/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz