Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.321 Anfragen

Fensterlose Küche ist wohnwertmindernd!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verfügt eine Küche zwar über eine Dunstabzugshaube, nicht aber über eine selbständige Entlüftung des Küchenraums (z.B. Fenster) in Zeiten, in denen nicht gekocht wird, so ist dies ein wohnwertminderndes Merkmal.

Zudem war die Küche nicht beheizbar, was ebenfalls als wohnwertmindernd anzusehen ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Küche indirekt über Heizquellen, die sich in anderen Räumen befinden, mitbeheizt werden kann.

Will der Vermieter die Miete gem. Mietspiegel anheben, so ist dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen und kann ggf. wohnwerterhöhenden Merkmale der Küche neutralisieren.

Im zu entscheidenden Fall hoben sich daher die positiven Merkmale Einbauküche und hochwertiger Fliesenbelag mit dem negativen Merkmalen fehlende Beheizbarkeit und fehlende Fenster gegenseitig auf.


LG Berlin, 18.01.2013 - Az: 63 S 487/12

ECLI:DE:LGBE:2013:0118.63S487.12.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG