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Mieterhöhung mit Mietspiegel einer anderen Gemeinde?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar kann ein Mieterhöhungsverlangen auch mit dem Mietspiegel einer anderen Gemeinde begründet werden, wenn in der Gemeinde des Mietobjekts kein Mietspiegel vorhanden ist - jedoch nicht, wenn die beiden Gemeinden offensichtlich nicht vergleichbar sind.
Maßgeblich für den Vergleich sind die Gebietskörperschaften in ihrer Gesamtheit - ob einzelne Gemeindeteile der Nachbargemeinde vergleichbar sind ist unerheblich, wenn der Mietspiegel der Nachbargemeinde sich auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckt. Der angewendete Mietspiegel muss zudem auch Tabellenwerte für die entsprechende Wohnfläche der fraglichen Wohnung enthalten.


LG Heidelberg, 17.02.2012 - Az: 5 S 95/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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