Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.984 Anfragen

Mieterhöhung: Mietspiegel muss beigefügt werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Will ein Vermieter die Miete unter Bezugnahme auf den örtlichen Mietspiegel erhöhen und fügt er den Mietspiegel dem Mieterhöhungsverlangen nicht bei, sondern weist lediglich auf eine Einsichtsmöglichkeit in seinem Kundencenter hin, so ist das Verlangen formal unwirksam.

Nur dann, wenn der Mietspiegel kostenlos zugänglich ist, ist das Beifügen desselben entbehrlich. Der Hinweis auf das Kundencenter ersetzt dies nicht, da die Prüfungsmöglichkeit für den Mieter bei reiner Einsichtnahme nur eingeschränkt möglich ist. So steht der Mietspiegel zum einen nur zeitlich begrenzt zur Verfügung und zum anderen kann sich der Mieter vor Ort nicht durch Dritte beraten lassen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Wird ein Mieterhöhungsverlangen unter Hinweis auf den Mietspiegel begründet, muss dieser grundsätzlich beigefügt werden, es sei denn, der Mietspiegel ist dem Mieter kostenlos zugänglich. Letzteres ist in Wiesbaden nicht der Fall. Die Beifügung des Mietspiegels wird nicht dadurch ersetzt, dass der Mieter diesen im Kundencenter der Klägerin einsehen kann. Dabei kommt es nicht darauf an, wo sich dieses Kundencenter befindet. Wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist die Prüfungsmöglichkeit für den Mieter bei einer reinen Einsichtnahme im Kundencenter nämlich eingeschränkt, weil der Mietspiegel dort dem Mieter nur zeitlich begrenzt zur Verfügung steht. Auch kann sich der Mieter dort nicht durch Dritte, beispielsweise Familienangehöriger, beraten lassen. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass das Aufsuchen des Kundencenters gerade für berufstätige Mieter aus Zeitgründen nicht ohne weiteres möglich ist. Demgegenüber ist der Aufwand des Beifügens des Mietspiegels für den Vermieter relativ gering.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Wiesbaden, 30.08.2007 - Az: 2 S 26/07

ECLI:DE:LGWIESB:2007:0830.2S26.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant