Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.210 Anfragen

Mieterhöhung ist auch bei Werkswohnung möglich

Mietrecht | Lesezeit: ca. 15 Minuten

Auch bei der Vermietung von Werkswohnungen besteht die Möglichkeit einer angemessenen Mieterhöhung.

Hierbei ist auch nicht der ursprüngliche prozentuale Abstand zur ortsüblichen Vergleichsmiete einzuhalten, sondern lediglich der gleiche Betragsabstand einzuhalten, da ansonsten der Mietervorteil sich gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung erhöhen würde. Fehlt eine entsprechende Abrede, ist der Vermieter (und Arbeitgeber) zu einer solchen Zusatzleistung nicht verpflichtet.

Hierzu führte das Gericht aus:

Bei der vom Landgericht als Berufungsgericht vorgelegten Frage handelt es sich um eine Rechtsfrage, die sich aus einem Mietvertragsverhältnis über Wohnraum ergibt (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Zwar betrifft die Frage die Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrages: Sie befasst sich nämlich damit, ob dem mit Rücksicht auf den zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsvertrag zu einer gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete verbilligten Miete abgeschlossenen Vertrag eine Beschränkung der Mieterhöhungsmöglichkeit dahin entnommen werden kann, dass das ursprüngliche Verhältnis zur ortsüblichen Miete gewahrt bleiben muss. Gleichwohl geht es dabei im Kern um eine Rechtsfrage im Sinne des § 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Denn ausgelegt werden soll ein Formularvertrag, den die Klägerin für eine Vielzahl von ihr vorgehaltener Werkmietwohnungen verwendet und der typisierte Bestimmungen enthält. In einem solchen Fall kann auch die (ebenfalls typisierende) Auslegung Gegenstand eines Rechtsentscheides sein.

Die Frage ist entscheidungserheblich, weil bei ihrer Bejahung das dem Mieterhöhungsverlangen der Klägerin stattgebende Urteil des Amtsgerichts zu bestätigen und die Berufung der Beklagten als unbegründet zurückzuweisen wäre. Die Entscheidungserheblichkeit ist grundsätzlich aus der rechtlichen Sicht des Landgerichts zu beurteilen. Das zum Rechtsentscheid berufene Gericht ist nur dann nicht an die rechtliche Würdigung des vorlegenden Gerichts gebunden, wenn diese unhaltbar oder verfassungswidrig ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Hont Péter HetényiDr. Rochus SchmitzPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant