Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.210 Anfragen

Forderung einer Mieterhöhung per Fax ist ungesetzlich!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Moderne Kommunikationsmittel wie Telefax dürfen bei wichtigen Rechtsgeschäften nicht eingesetzt werden. Denn auf einem Fax fehlt die gesetzlich vorgeschriebene eigenhändige Unterschrift.

Dies gilt auch für mietrechtliche Angelegenheiten.

So kann ein Vermieter beispielsweise keine Mietererhöhung per Fax ankündigen und den Mieter auf diesem Weg gleichzeitig dazu auffordern, der Mieterhöhung zuzustimmen.

Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer per Fax von seinem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt und als Anlage einen Mietspiegel mitgeschickt.

Damit beging er jedoch ein Formfehler. Die eigenhändige Unterschrift des Vermieters fehlte, das Mieterhöhungsbegehren war unwirksam.

Zudem reicht die bloße Bezugnahme auf den Mietspiegel nur dann aus, wenn der neue Mietpreis innerhalb einer Mietzinsspanne liegt. Andernfalls ist die Anhebung ohnehin nicht ausreichend begründet und rechtlich nicht akzeptabel.


AG Münster, 14.05.1998 - Az: 8 C 228/98

Dr. Jens-Peter VoßMartin BeckerPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG