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Forderung einer Mieterhöhung per Fax ist ungesetzlich!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Moderne Kommunikationsmittel wie Telefax dürfen bei wichtigen Rechtsgeschäften nicht eingesetzt werden. Denn auf einem Fax fehlt die gesetzlich vorgeschriebene eigenhändige Unterschrift.

Dies gilt auch für mietrechtliche Angelegenheiten.

So kann ein Vermieter beispielsweise keine Mietererhöhung per Fax ankündigen und den Mieter auf diesem Weg gleichzeitig dazu auffordern, der Mieterhöhung zuzustimmen.

Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer per Fax von seinem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt und als Anlage einen Mietspiegel mitgeschickt.

Damit beging er jedoch ein Formfehler. Die eigenhändige Unterschrift des Vermieters fehlte, das Mieterhöhungsbegehren war unwirksam.

Zudem reicht die bloße Bezugnahme auf den Mietspiegel nur dann aus, wenn der neue Mietpreis innerhalb einer Mietzinsspanne liegt. Andernfalls ist die Anhebung ohnehin nicht ausreichend begründet und rechtlich nicht akzeptabel.


AG Münster, 14.05.1998 - Az: 8 C 228/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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RJanson, Rodenbach