Übersteigt die Formaldehyd-Belastung der Raumluft den Grenzwert (hier: mehr als 0,1 ppm), so dass es zu einer Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefahr kommt, ist der Mieter zu einer 25%igen
Mietminderung berechtigt. Eine ständige Überschreitung des Grenzwertes ist nicht erforderlich, es genügt das wiederholte Überschreiten.