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Formaldehyd-Belastung der Raumluft - Mietminderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Übersteigt die Formaldehyd-Belastung der Raumluft den Grenzwert (hier: mehr als 0,1 ppm), so dass es zu einer Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefahr kommt, ist der Mieter zu einer 25%igen Mietminderung berechtigt. Eine ständige Überschreitung des Grenzwertes ist nicht erforderlich, es genügt das wiederholte Überschreiten.


AG Bad Säckingen, 21.08.1992 - Az: 1 C 191/91


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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