Herrscht in einer Mietwohnung Durchzug, so kann der Mieter die Miete ganzjährig kürzen, da dies nicht nur in der kalten Jahreszeit störend ist und die Gebrauchstauglichkeit der Mietwohnung einschränkt.
AG Lörrach, 05.04.1989 - Az: 1 C 210/88
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