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Streitwert eines Mietminderungsantrages

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird Klage auf Feststellung einer Mietminderung erhoben, so ist der Streitwert auf das 12-fache des Minderungsbetrags festzulegen - analog zu § 41 Abs. 5 GKG.

§ 9 ZPO kann nicht zugrundegelegt werden (was vorliegend die Minderung von 42 Monaten ergeben hätte).

Die Klage auf Feststellung einer Mietminderung ist nach Ansicht des Gerichts spiegelbildlich zu einer Klage auf Instandsetzung.


KG, 06.01.2014 - Az: 8 W 96/13

ECLI:DE:KG:2014:0106.8W96.13.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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