Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.753 Anfragen

Mietminderung kann auch noch nach neun Jahren möglich sein!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein Mieter hat sein Mietminderungsrecht dann nicht verwirkt, wenn ein Mangel zwar bereits seit neun Jahren vorliegt, bislang jedoch die Miete nicht gemindert wurde, weil es bis zum Minderungszeitpunkt nicht zu Beeinträchtigungen durch den Mangel gekommen ist bzw. der Mangel dem Vermieter bekannt war.

Konkret bemängelte der Mieter eine Lärmbelästigung, die aufgrund der extremen Hellhörigkeit gegenüber dem Nachbargebäude auftrat.

Der Grund: eine 9 Jahre zuvor durchgeführte Wandstärkenverringerung.

Der Vermieter wehrte sich gegen Mietminderung. Zum Zeitpunkt der Wandstärkenverringerung wohnte der Mieter bereits in der Wohnung. Daher hätte die Minderung bereits zum Verringerungszeitpunkt der Wandstärke angesetzt werden müssen.

Da die Minderung jedoch erst neun Jahre später erfolgte, sei das Recht auf Mietminderung seiner Ansicht nach verwirkt.

Das Gericht sprach dem Mieter dennoch ein Minderungsrecht in Höhe von 10,4 % der Bruttowarmmiete zu.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.753 Beratungsanfragen

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...

Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany

War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.

Verifizierter Mandant