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Minderung wegen neuem Parkplatz?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um ein Mietminderungsrecht, welches ein Mieter ausgeübt hatte, weil der Vermieter in unmittelbarer Nähe zum Wohn- und Schlafzimmer sowie zur Terrasse einen Parkplatz errichtete.

Da hiermit eine Belästigung durch Lärm und Abgase einhergeht, lag eine Beeinträchtigung der Mietsache vor. Der Mieter durfte aufgrund des Mangels eine Mietminderung vornehmen.

Konkret hielt das Gericht eine Minderung von 5% für angebracht.

Offen gelassen wurde die Frage, ob in den Sommermonaten aufgrund der besonders spürbaren Beeinträchtigung der Terrassennutzung eine höhere Minderungsquote angebracht sei oder nicht.


AG Berlin-Spandau, 05.01.2000 - Az: 6 C 526/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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