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Mietminderung bei Kinderlärm?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter ist nicht wegen Kinderlärms (vorliegend: von einer Ganztagsbetreuung) zur Minderung des Mietzinses berechtigt, da dies als sozialadäquat hinzunehmen ist. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 Baunutzungsverordnung gehören Kindergärten, Hortbetreuungen und Vorschulen in Wohngebiete, um sicherzustellen, dass die Kinder diese sozialen Einrichtungen in der Nähe ihres Wohnortes aufsuchen können.


AG Berlin-Spandau, 10.07.2007 - Az: 7 C 162/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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