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Wenn Wasser und Gas und Heizung ausfallen, gibts keine Miete!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Wasser- und Gasversorgung gekommen. Es konnte daher weder gekocht noch geheizt werden. Dies rechtfertigt in der Heizperiode eine Mietminderung von 100% (20% für die fehlende Wasserversorgung, 10% für den Ausfall des Herdes, 70% für den Heizungsausfall).


LG Berlin, 18.08.2002 - Az: 67 T 70/02

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