Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.885 Anfragen

Wenn Waschküche, Trockenspeicher und Garten plötzlich fehlen ...

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden dem Mieter einer Wohnung mitvermietete Räumlichkeiten teilweise entzogen, so ist eine Mietminderung berechtigt - unabhängig davon, ob der Mieter die genannten Räumlichkeiten früher nicht genutzt hat.

Im vorliegenden Fall war dem Mieter mietvertraglich die Nutzung von Waschküche, Trockenspeicher und Garten zugesagt worden. Der Vermieter entzog diese Nutzungsmöglichkeit dann aber, sodass die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache erheblich eingeschränkt wurde.
Hierbei ist es unerheblich, ob der Mieter die Räume genutzt hat oder nicht.

Das zuständige Gericht hielt eine Minderung von 17,6% im zu entscheidenden Fall für angemessen.


AG Köln, 06.10.2000 - Az: 218 C 138/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant