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Bei 19 °C liegt ein Mietmangel vor!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern regelmäßig eine Raumtemperatur von lediglich 19 °C zu erreichen ist, so liegt ein Mangel vor, der den Mieter zur Minderung Mietzinses in Höhe von 5 % berechtigt.

Im vorliegenden Fall erbrachte die Heizungsanlage nicht die nach DIN 4701 erforderliche Heizleistung, zudem waren die Fenster undicht.

Zwar wurden die Fenster ausgetauscht, der Mieter verlangte jedoch auch noch die Reparatur des Heizkörpers - obwohl keine mangelnde Beheizbarkeit mehr gerügt wurde.

Die Vermieterin wollte dem nicht nachkommen, so dass die Sache vor Gericht zu klären war.

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LG Berlin, 08.06.2012 - Az: 63 S 423/11

ECLI:DE:LGBE:2012:0608.63S423.11.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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