Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.955 Anfragen

Entzug der Nutzung von Kellerräumen - Mietminderung möglich?

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wird Mietern die Nutzung eines Kellerraums als Trockenraum entzogen, der ihnen nicht vertraglich mitvermietet, sondern lediglich gestattet worden war, ist eine Mietminderung grundsätzlich zulässig. Die Minderungsquote ist jedoch auf 2 % der Miete begrenzt, wenn die Beeinträchtigung nur saisonal wirkt und eine alternative Nutzungsmöglichkeit - etwa ein Garten mit Wäschevorrichtung bei geeignetem Wetter - zur Verfügung steht.

Bei der Ermittlung der Minderungsquote ist ein objektiver Maßstab anzulegen; auf den individuellen Aufwand, den der Mieter zur Kompensation des Mangels betreibt, kommt es nicht an. Maßgeblich ist vielmehr der beeinträchtigte Gebrauchswert der Mietsache in der Gesamtbetrachtung. Die Nutzung eines Trockenraums ist für den Mietgebrauch an der eigentlichen Wohnung nur von untergeordneter Bedeutung, weshalb in vergleichbaren Fällen Minderungsquoten um 2 % als angemessen angesehen werden. Davon abzugrenzen ist die Situation, in der dem Mieter eine Gemeinschaftseinrichtung mit Waschmaschinen und Wäschetrocknern entzogen wird, die er gegen Entgelt nutzen konnte - die würde eine höhere Quote rechtfertigen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Saarbrücken, 07.06.1996 - Az: 13 BS 13/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Super schnelle und sehr kompetente Antwort! Kann ich nur empfehlen!
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant