Die Kürzung einer Vorgartenhecke ist kein Mangel und berechtigt den Mieter auch nicht zu einer Minderung. Die Veränderung der Bepflanzung ist üblich und normal, ein Anspruch des Mieters auf ständig gleichartige Gestaltung besteht nicht. Da eine Hecke regelmäßig sowohl aus gärtnerischen als auch aus nachbarrechtlichen Gründen gekürzt werden muss, ist seitens des Mieters auch damit zu rechnen.
AG Hamburg, 10.07.1995 - Az: 49 C 1977/94
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung