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Mietminderung wegen Ausfalls des Fahrstuhls in einem Hochhaus

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Funktioniert der Lift eines Hochhauses über längere Zeit hinweg (hier gut 2 Wochen), so dass der Mieter seine Wohnung im 6. OG nur über die Treppen erreichen kann, so stellt dies keine unerhebliche Beeinträchtigung dar. Daher kann der Mieter die Miete mindern - und zwar um 15%.

Das tägliche Hinaufsteigen der Treppen bis in den 6. Stock über einen Zeitraum von 16 Tagen ist für den Mieter beschwerlich und beeinträchtigt ihn nicht nur geringfügig in dem Gebrauch der Mietsache.

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AG Berlin-Mitte, 03.05.2007 - Az: 10 C 3/07

ECLI:DE:AGBEMI:2007:0503.10C3.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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