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Mietminderung, wenn die Wohnung nur auf 15° kommt

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vorliegend ging es um eine Wohnung, die umfassend renoviert wurde. So wurden Isolierfenster, Zentralheizung und Bad eingebaut, Be- und Entwässerung erneuert sowie Küche und eine Klingelanlage installiert.

Hierbei wurde auch der Ofen aus der Küche entfernt, so dass nur noch ein Allesbrenner im Wohnzimmer zur Beheizung der Wohnung vorhanden war.

Hierdurch konnten lediglich Temperaturen zwischen 10 und 15°C erreicht werden.

Die Zentralheizung war deutlich später (gut ein Jahr) in Betrieb genommen wurden. Auch ein Durchlauferhitzer für warmes Wasser war ein gutes halbes Jahr nicht verfügbar gewesen.

Die Mieterin hatte aufgrund der Renovierungsarbeiten eine Monatsmiete nicht gezahlt und die Mietzahlungen für die folgenden Monate gekürzt. Die Vermieter kündigten fristlos.


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AG Berlin-Neukölln, 17.05.1985 - Az: 10 C 557/84


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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