Vorliegend ging es um eine Wohnung, die umfassend renoviert wurde. So wurden Isolierfenster, Zentralheizung und Bad eingebaut, Be- und Entwässerung erneuert sowie Küche und eine Klingelanlage installiert.
Hierbei wurde auch der Ofen aus der Küche entfernt, so dass nur noch ein Allesbrenner im Wohnzimmer zur Beheizung der Wohnung vorhanden war.
Hierdurch konnten lediglich Temperaturen zwischen 10 und 15°C erreicht werden.
Die Zentralheizung war deutlich später (gut ein Jahr) in Betrieb genommen wurden. Auch ein Durchlauferhitzer für warmes Wasser war ein gutes halbes Jahr nicht verfügbar gewesen.
Die Mieterin hatte aufgrund der Renovierungsarbeiten eine Monatsmiete nicht gezahlt und die Mietzahlungen für die folgenden Monate gekürzt. Die Vermieter kündigten fristlos.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller