Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.172 Anfragen

Bei kalter Wohnung muss die Heizung voll auf!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist die Wohnung zu kalt, muss der Mieter erstmal versuchen, die angemessene Raumtemperatur durch vollständiges Öffnen der Heizungsventile zu erreichen. Ein Mietmangel kann deswegen nicht geltend gemacht werden, da der Umstand, dass die Heizung nicht über die benötigte Temperatur hinaus heizt nur anzeigt, wie genau und kostensparend die Heizung eingestellt ist.

Die Mieterin musste die von ihr zurückbehaltene Miete i.H.v. 25% zurückzahlen. Um diesen Betrag war die Miete gemindert worden, weil die Mieterin die Heizkörper als falsch dimensioniert ansah.

Die vorgeschriebene Mindestwärme konnte aber bei voll aufgedrehten Thermostatventilen in allen Räumen erreicht werden können. Ein Mangel lag somit gar nicht vor. Eine über die Mindestwärme hinausgehende Beheizbarkeit kann vom Mieter nicht verlangt werden.

Besonders ärgerlich für die Mieterin: Da sich in der Zwischenzeit durch die unberechtigte Minderung ausreichend hohe Mietrückstände angehäuft hatten, konnte der Vermieter das Mietverhältnis wegen der unberechtigt vorgenommene Mietminderung fristlos kündigen.


AG Münster, 07.03.1984 - Az: 6 C 218/81

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant