Im zu entscheidenden Fall begehrten die Mieter eine Minderung der Miete um 20% für einen Monat, weil im fraglichen Zeitraum vom 3.10. bis 28.10. die Heizung ausgefallen war.
Das Gericht sah keinen Grund zur Beanstandung, die Minderung sei der Höhe nach angemessen.
AG Berlin-Spandau, 19.06.1981 - Az: 3 C 209/81
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe!
Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller