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Heizungsausfall im Oktober - 20% Minderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall begehrten die Mieter eine Minderung der Miete um 20% für einen Monat, weil im fraglichen Zeitraum vom 3.10. bis 28.10. die Heizung ausgefallen war.

Das Gericht sah keinen Grund zur Beanstandung, die Minderung sei der Höhe nach angemessen.


AG Berlin-Spandau, 19.06.1981 - Az: 3 C 209/81


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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