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Heizungsausfall im Oktober - 20% Minderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall begehrten die Mieter eine Minderung der Miete um 20% für einen Monat, weil im fraglichen Zeitraum vom 3.10. bis 28.10. die Heizung ausgefallen war.

Das Gericht sah keinen Grund zur Beanstandung, die Minderung sei der Höhe nach angemessen.


AG Berlin-Spandau, 19.06.1981 - Az: 3 C 209/81


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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