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Heizungsausfall im Oktober - 20% Minderung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im zu entscheidenden Fall begehrten die Mieter eine
Minderung der Miete um 20% für einen Monat, weil im fraglichen Zeitraum vom 3.10. bis 28.10. die Heizung ausgefallen war.
Das Gericht sah keinen Grund zur Beanstandung, die Minderung sei der Höhe nach angemessen.
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