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Strenge Lüftungspläne sind unzumutbar

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Starre Lüftungspläne, nach denen vier Mal täglich jeweils 15 Minuten zu lüften ist, sind mit dem normalen Alltag kaum vereinbar. Daher ist ein solcher Plan

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LG Aurich, 09.02.2005 - Az: 2 T 51/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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