Bei der Hausinstallation dürfen seit Jahrzehnten keine Leitungsrohre aus Blei mehr verwendet werden.
Dennoch finden sich in Altbauten noch Bleirohre. Durch diese fliest das
Trinkwasser, so dass sich u.U. Blei lösen und ins Trinkwasser gelangen kann. In der Folge nehmen die Bewohner dann regelmäßig eine bestimmte Bleimenge über das Trinkwasser zu sich. Dies kann zu einer schleichenden Vergiftung führen.
Weist das Trinkwasser eine überhöhte Bleikonzentration - nach der Trinkwasserverordnung sind höchstens 40 Mikrogramm pro Liter erlaubt - auf, die auf die hausinternen Bleileitungen zurückzuführen ist, kann der Mieter Abhilfe beim Vermieter verlangen.
Im Streitfall ist ggf. vorab zu prüfen, ob das Wasser nicht bereits vom Wasserversorger mit überhöhter Bleikonzentration geliefert wird - dann besteht ein Anspruch gegen den Versorger.
Beruht die hohe Bleikonzentration aber auf Bleirohren der Hausinstallation und werden die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung regelmäßig und spürbar überschritten, so liegt ein
Mangel der Mietsache vor.
Der Mieter kann zum einen eine
Mietminderung zwischen 5 und 10 Prozent vornehmen, was jedoch das Problem nicht aus der Welt schafft. Der Vermieter ist aber zudem verpflichtet, diesen Mangel beseitigen, notfalls durch einen kompletten Austausch.
Sind Bleirohre in der Hausinstallation vorhanden, sollte Trinkwasser bis zur Mangelbehebung vor jeder Nutzung einige Zeit ablaufen - insbesondere nach längerer Standzeit - z.B. am frühen Morgen - ist die Bleikonzentration besonders hoch und kann so schnell gesenkt werden.
Der Austausch der Leitungen ist keine
Modernisierung - eine Mieterhöhung droht daher nicht. Es handelt sich um eine
Instandsetzungsmaßnahme, die der Vermieter bezahlen muss.
Im Zweifel sollte ein Trinkwassergutachten erstellt werden.