Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.730 Anfragen

Sonderkündigungsrecht bei Zwangsversteigerung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Aus § 57a ZVG ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein vermietetes Grundstück bzw. eine Wohnung im Wege der Zwangsversteigerung veräußert wird. Der Ersteher hat das Recht, den Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Diese Frist beträgt gem. § 573d BGB drei Monate. Allerdings muß das Sonderkündigungsrecht zum erstmöglichen Termin ausgeübt werden:

Erhält der Ersteigerer zum  20.6. den Zuschlag erhalten, so kann auf den 30.09. gekündigt werden. Hierbei ist zu beachten, daß das Kündigungsschreiben dem Mieter spätestens am dritten Werktag im Juli zugegangen sein muß.

Auch wenn ein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht wird, muß ein Kündigungsgrund nach § 573 BGB vorliegen. Zulässig wäre beispielsweise Eigenbedarf, der aber im Kündigungsschreiben näher dargelegt werden muß.

Es müssen also die Gründe für eine beabsichtigte Eigennutzung wenigstens kurz angegeben werden. Dabei genügt nach der Rechtsprechung aber jedes verständliche und nachvollziehbare Motiv des Eigentümers. Ferner muß der Mieter auf das ihm zustehende Widerspruchsrecht gegen die Kündigung aus sozialen Gründen, sowie Form und Frist des Widerspruchs hingewiesen werden.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.730 Beratungsanfragen

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...

Verifizierter Mandant

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.

Verifizierter Mandant