Eine Kündigung kann durch den Erwerber der Immobilie erfolgen, wenn er das Mietverhältnis nicht fortführen, sondern die Immobilie selber nutzen möchte.
An
Betrifft: Kündigung
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mit Zuschlag vom habe ich im Wege der Zwangsversteigerung das Wohngrundstück in erworben. Eine Abschrift des Zuschlagsbeschlusses des Amtsgerichts lege ich bei.
Ich beabsichtige, das Anwesen zukünftig mit meiner Familie zu bewohnen. Da Ihr Besitzrecht mit dem Zuschlag erloschen ist, darf ich Sie bitten, das Grundstück umgehend zu räumen und an mich mit sämtlichen Schlüsseln herauszugeben. Entgegenkommenderweise gewähre ich Ihnen eine Ziehfrist bis zum .
Zur Besprechung der Einzelheiten der Räumung und der Rückgabe stehe ich selbstverständlich zu Ihrer Verfügung.
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Theresia Donath
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