Eine Kündigung kann durch den Erwerber der Immobilie erfolgen, wenn er das Mietverhältnis nicht fortführen, sondern die Immobilie selber nutzen möchte.
An
Betrifft: Kündigung
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mit Zuschlag vom habe ich im Wege der Zwangsversteigerung das Wohngrundstück in erworben. Eine Abschrift des Zuschlagsbeschlusses des Amtsgerichts lege ich bei.
Hiermit mache ich von dem mir gem. § 57a ZVG zustehendem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis an der Wohnung mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum .
Die Kündigung stütze ich auf Eigenbedarf:
Ich weise Sie darauf hin, daß Sie gegen diese Kündigung gem. § 574 BGB Widerspruch einlegen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können, wenn die Voraussetzungen der genannten Bestimmung vorliegen. Der Widerspruch muß mir gegenüber schriftlich bis zum erklärt werden.
Ich darf Sie auffordern, mir die Wohnung am Ende der Mietzeit ordnungsgemäß geräumt zu übergeben. Einer Fortsetzung der Nutzung der Wohnung über den hinaus wird bereits jetzt widersprochen.
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos und RAin Patrizia Klein
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